Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Breydak Evelina – ela360 Werbeagentur
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen Breydak Evelina – ela360 Werbeagentur (nachfolgend „ela360“) und dem Auftraggeber.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsabschluss
Angebote von ela360 sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (E-Mail ausreichend) oder durch ausdrückliche Auftragserteilung zustande.
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist ausschließlich das schriftlich bestätigte Angebot.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot. Leistungen, die nicht ausdrücklich angeführt sind, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.
Mündliche Nebenabreden oder informelle Vereinbarungen sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu Terminverschiebungen oder Zusatzkosten führen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
50 % Vorauszahlung binnen 3 Tagen ab Auftragserteilung
50 % Restzahlung binnen 7 Tagen nach Abnahme
ela360 ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Einlangen der Vorauszahlung zu beginnen.
6. Änderungen, Mehraufwand und Zusatzleistungen
Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.
ela360 ist berechtigt, den vereinbarten Angebotspreis bei projektbedingtem Mehraufwand um bis zu 15 % anzupassen. Darüber hinausgehender Mehraufwand wird nach vorheriger Rücksprache gesondert abgerechnet.
7. Externe Kosten
Externe Kosten (z. B. Druck- und Produktionskosten, Schriftlizenzen, Stockbilder, Plugins, Software, Hosting, Domains oder Werbebudgets wie Google Ads oder Social Ads) sind nicht im Honorar enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot angeführt sind.
Externe Kosten bedürfen der vorherigen Freigabe durch den Auftraggeber.
8. Abnahme
Die Abnahme der erbrachten Leistungen hat innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung zu erfolgen.
Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine schriftliche Mängelrüge, gelten die Leistungen als ordnungsgemäß abgenommen.
9. Haftung und Gewährleistung
ela360 haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, nicht erreichte Marketing-, Reichweiten-, Ranking- oder Werbeziele ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle von ela360 erstellten Konzepte, Designs, Texte, Grafiken, Websites und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von ela360 zulässig.
11. Referenznennung
ela360 ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die erbrachten Leistungen als Referenz (z. B. Website, Portfolio, Social Media) zu nennen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
12. Social Media & Online-Werbung
ela360 schuldet keine bestimmten Reichweiten, Klickzahlen, Follower, Buchungen oder Umsätze.
Die Leistung umfasst ausschließlich die vereinbarte Planung, Umsetzung und Optimierung, jedoch keine Erfolgsgarantie.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO).
Eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
14. Keine Rechtsberatung
Die Leistungen von ela360 stellen keine rechtliche Beratung dar.
Der Auftraggeber ist selbst für die rechtliche Prüfung von Inhalten verantwortlich, insbesondere in Bezug auf Urheberrecht, Datenschutz, Impressumspflichten und Wettbewerbsrecht.
15. Express- und Eilleistungen
Wünscht der Auftraggeber eine besonders kurzfristige Umsetzung, beschleunigte Bearbeitung oder Priorisierung einzelner Leistungen („Express- oder Eilleistungen“), behält sich ela360 vor, hierfür einen Expresszuschlag zu verrechnen.
Der Expresszuschlag beträgt – abhängig von Dringlichkeit, Umfang und Mehraufwand – 10 % bis 30 % des jeweiligen Leistungsentgelts oder wird nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
Ein Anspruch auf Express- oder Prioritätsbearbeitung besteht nicht.
16. Nachträgliche Änderungen & Nachproduktionen
Nach Abschluss und Abnahme einzelner Leistungen gelten diese als abgeschlossen.
Nachträgliche Änderungen, Anpassungen oder Neugestaltungen stellen eine neue, gesondert zu verrechnende Leistung dar.
Kosten für erneute Druckaufbereitung, Nachproduktionen oder Druckabwicklungen sind nicht im ursprünglichen Angebot enthalten.
17. Stornierung, Projektabbruch & Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, ein bereits beauftragtes Projekt vorzeitig zu stornieren oder abzubrechen.
In diesem Fall sind alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen sowie angefallener Aufwand vollständig zu vergüten.
Wurde ein Projekt nach Auftragserteilung storniert, jedoch noch nicht umgesetzt, behält sich ela360 vor, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswerts zu verrechnen.
Bereits geleistete Vorauszahlungen werden entsprechend angerechnet.
18. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist ela360 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen.
Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist ela360 berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten oder laufende Arbeiten zu pausieren.
19. Archivierung & Datenaufbewahrung
ela360 ist nicht verpflichtet, Projektdateien, Entwürfe, Rohdaten oder sonstige Arbeitsunterlagen über die Dauer des Projekts hinaus aufzubewahren.
Eine Archivierung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – ohne Gewähr.
Eine spätere Herausgabe oder Wiederherstellung kann gesondert verrechnet werden.
20. Freigaben & Verantwortlichkeit
Mit der schriftlichen oder konkludenten Freigabe von Entwürfen, Konzepten, Inhalten oder Umsetzungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für deren inhaltliche, rechtliche und gestalterische Richtigkeit.
Nach erfolgter Freigabe können daraus resultierende Änderungen, Korrekturen oder Anpassungen nur mehr als gesondert zu verrechnende Leistungen erfolgen.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von ela360.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.